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Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Wegen der durch die Corona-Pandemie bedingten Beeinträchtigungen in den vergangenen Schuljahren  konnten möglicherweise nicht alle Schulen die Lehrpläne im vollen Umfang und in der vorgesehenen Tiefe bearbeiten. Die Beeinträchtigungen durch die Covid-19-Pandemie werden auch im Schuljahr 2022/23 nachwirken. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass erneut pandemiebedingte Behinderungen im Unterrichtsbetrieb auftreten.

Den Schülerinnen und Schülern sollen hierdurch jedoch keine Nachteile für den Kompetenzerwerb im Hinblick auf den angestrebten Abschluss erwachsen. Deshalb wurden verbindliche Hinweise für Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen für die zentralen Prüfungsfächer der einzelnen Schularten entwickelt, die auch für das Schuljahr 2022/2023 gelten (Details siehe unten bei den Schularten).

Auf den schulartspezifischen Unterseiten finden Sie in diesem Portal die verbindlichen Schwerpunktsetzungen. Diese eröffnen den Schulen weiterhin zeitliche Spielräume zur Behandlung von Lehrplaninhalten und für eine flexible Erarbeitung, Übung und Sicherung von Kompetenzen und Lerninhalten im Vorfeld von Leistungserhebungen. Dadurch erhalten die Schulen einen klaren einheitlichen Rahmen. Für die Abitur- und Fachabiturprüfungen 2023 finden sich dort auch die verbindlichen Hinweise zu den verpflichtenden Prüfungsinhalten.

Übergeordnete Kriterien für Schwerpunktsetzungen in den Lehrplänen

Die Qualität des jeweiligen Bildungsgangs und des zugehörigen Abschlusses soll trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht beeinträchtigt werden.

 

Mit den eindeutig gekennzeichneten Hinweisen wird ein zentraler Orientierungsrahmen zur Verfügung gestellt, der kennzeichnet, an welcher Stelle des Lehrplans im Bedarfsfall Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden können bzw. wo Kompetenzerwartungen und Inhalte ggf. ins nächste Schuljahr verschoben werden können.

 

Die Gewichtung der Inhalte geschieht auf der Basis der Grundlegenden Kompetenzen (LehrplanPLUS bis Jgst. 10, an FOSBOS bis Jgst. 13). Es sind diejenigen Themen prioritär, die dementsprechend sowie laut Fachprofil im Lehrplan zentral für das jeweilige Fach sind.

 

Hauptkriterium für die vorgenommenen Schwerpunktsetzungen ist, die Voraussetzungen für einen gelingenden Kompetenzerwerb in der nächsthöheren Jahrgangsstufe und für das Erreichen der Bildungsstandards zu schaffen sowie angemessen auf Abschlussprüfungen und ggf. den Wechsel in eine andere Schulart vorzubereiten. Synergieeffekte, welche durch die Lehrpläne ermöglicht werden (z. B. Integration von Kompetenzbereichen wie Lesen/Schreiben/Sprechen; Berücksichtigung des fächerübergreifenden Lernens insbesondere bei Klassenleiterprinzip), sind konsequent anzuwenden.

 

Ebenfalls zu nutzen sind die Spielräume, die durch alternative bzw. exemplarische Inhalte oder durch die Vermeidung von Doppelungen für eine schulische Schwerpunktsetzung gegeben sind. Dabei sollen sich die Schulen – auch um Zeitdruck zu vermeiden - in den einzelnen Fächern auf zentrale Kompetenzen und Inhalte konzentrieren.

Die schulinterne Abstimmung über die Schwerpunktsetzungen bei der Umsetzung der Lehrpläne wird zentral von der Schulleitung koordiniert (umfassende Information des Lehrerkollegiums, Zusammensetzung der Teams und Arbeitsaufgaben, Transparenz gegenüber Eltern und Schülern). Hierbei ist die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

 Jede Schule sollte durch Absprachen in den Fachschaften, in den Jahrgangsstufenteams und auch unter allen Lehrkräften einer Klasse eine Strategie entwickeln, wie mit den verbindlichen Schwerpunktsetzungen im jeweiligen Fach, in der jeweiligen Klasse unter den vor Ort gegebenen Umständen umgegangen werden soll. Gleichzeitig bedarf es einer klaren Dokumentation der nicht oder nicht in der vorgesehenen Tiefe behandelten Inhalte, die den Lehrkräften des folgenden Schuljahrs wichtige Anhaltspunkte für die weitere Arbeit liefert.